Mit der Novelle vom 1.1.2013 zum ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) ist in Österreich die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz verbindlich durchzuführen!
Am 19.10.2013 hat Deutschland mit der Novelle zum Arbeits-Schutzgesetz (ArbSchG) nachgezogen!
Hintergrund ist die enorme Zunahme von auf Dauer nicht mehr finanzierbaren Krankenständen und Ausfallszeiten aufgrund von psychischen Fehlbelastungen.
Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung sind die Eigenschaften der Arbeit und des Arbeitsplatzes, also die Arbeitsbedingungen samt Belastungsfaktoren.
Psychische Belastungen sind die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.
Psychische Belastungen sind Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses.
Psychische Fehlbeanspruchungen entstehen dann, wenn arbeitsbedingte psychische Belastungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Mögliche Ursachen dafür sind zum Beispiel ständige Erreichbarkeit, hoher Termindruck, monotone Arbeitsvorgänge, Überlastung durch zu wenig Personal, unklare Arbeitsanweisungen, Informationsmangel, fehlende Handlungsspielräume, etc.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, belastende Faktoren zu minimieren sowie die Arbeit so zu gestalten, dass lediglich erwünschte oder „normale“ kurzfristige Beanspruchungen auftreten.
Durch das Gesetz sind die Unternehmen aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, präventive Maßnahmen zu entwickeln, diese umzusetzen und zu überprüfen. Dabei müssen die Maßnahmen auf einer oder mehreren Dimension der ermittelten und beurteilten Fehlbelastungen wirken! Die vier zu evaluierenden Dimensionen sind:
Zulässige Verfahren zur Messung und Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen sind Fragebögen, Einzelinterviews, Beobachtungsverfahren sowie Gruppengespräche. Alle Methoden müssen der Norm EN ISO 10075-3 entsprechen. Somit wird sichergestellt, dass nur standardisierte, qualitätsgesicherte und vergleichbare Methoden, wie zum Beispiel der an der Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) von Dr. Richter entwickelte Fragebogen zur „Bewertung von Arbeitsbedingungen - Screening für Arbeitsplatzinhaber“ (BASA-II) oder der „Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse“ (KFZA) von Dr. Prümper an der HTW Berlin, zum Einsatz kommen!
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitgeber und deren vertretungsberechtigte Personen. Diese können jedoch fachkundige Personen beauftragen, die ihnen obliegenden Aufgaben wahrzunehmen.
Die Überwachung der korrekten Durchführung obliegt der Gewerbeaufsicht. Komplett ist die Evaluierung, wenn
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